Unsere Leistungen – alle Bereiche der Logopädie

Heute bezeichnet der Begriff Logopädie die Fachdisziplin, die Sprach-, Sprech-, Stimm-, Schluck- oder Hörbeeinträchtigung zum Gegenstand hat.

Unser fachlich sehr breit aufgestelltes Team ermöglicht uns, Ihnen in jedem Fall eine Therapeutin oder einen Therapeuten mit dem entsprechenden Schwerpunkt anbieten zu können – in Ludwigshafen, Frankenthal und Kallstadt.

Therapieraum der Logopädischen Praxis Neubauer-Palaskas

Sprachstörungen bei Kindern und Erwachsenen

Wenn der Spracherwerb stockt oder nach einer Erkrankung die Sprache fehlt: Wir fördern Wortschatz, Grammatik und Sprachverständnis.

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Sprechstörungen und Aussprache

Lispeln, vertauschte Laute oder undeutliche Aussprache: Wir trainieren die Bildung der Laute gezielt und spielerisch.

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Neurologisch bedingte Kommunikations- und Schluckstörungen

Nach Schlaganfall, bei Parkinson, MS oder Demenz: Therapie bei Aphasie, Dysarthrie, Sprechapraxie und Dysphagie.

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Myofunktionelle Störungen (Zungenfehlfunktionen, Mundatmung)

Falsche Zungenlage, Zungenstoß beim Schlucken oder Mundatmung – oft begleitend zur kieferorthopädischen Behandlung.

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Stimmstörungen (Dysphonie)

Heiserkeit, eine schnell ermüdende oder veränderte Stimme: Wir trainieren eine belastbare, gesunde Stimme.

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Schluckstörungen (Dysphagie)

Häufiges Verschlucken, Husten beim Essen oder Angst vor dem Trinken: Schluckstörungen sollten genau untersucht und behandelt werden.

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Redeflussstörungen (Stottern, Poltern)

Wiederholungen, Dehnungen, Blockaden oder überhastetes Sprechen: Wir begleiten zu flüssigerem und entspannterem Sprechen.

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Auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung (AVWS)

Das Hören ist normal, das Verarbeiten nicht: Wir trainieren das Unterscheiden, Verstehen und Merken von Gehörtem.

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Stimmangleichung bei Transfrauen und Transmännern

Gezielte Stimmtherapie, um Stimme und Sprechweise dem empfundenen Geschlecht anzupassen – respektvoll und individuell.

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So kommen Sie zu uns

Logopädie wird ärztlich verordnet – zum Beispiel von der Kinderärztin, dem HNO-Arzt, der Neurologin, dem Hausarzt oder der Kieferorthopädie. Am besten vereinbaren Sie zuerst einen Termin und lassen sich dann die Verordnung ausstellen. Gesetzlich versicherte Erwachsene zahlen 10 % Eigenanteil und 10 Euro Rezeptgebühr, Kinder und Jugendliche sind befreit.

Termin